Reglement
1. Ziele und Anwendungsbereich
Dieses Reglement legt die Rechten, Pflichten und Bedingungen für die Zusammenarbeit innerhalb der Genossenschaft « coopérative Jetzt! » fest.
Sie sollen einen gesunden, respektvollen und effizienten Arbeitsrahmen für alle Personen schaffen, die an den Aktivitäten der Genossenschaft beteiligt sind.
Sie gelten für :
- Mitglieder des Vorstandes,
- Arbeitnehmendr (falls vorhanden),
- Mitglieder der Arbeitsgruppe,
- Ehrenamtlich Mitarbeitenden,
- sowie für alle Personen, die von der Genossenschaft beauftragt werden.
Die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmenden werden in erster Linie durch ihren Arbeitsvertrag geregelt. Für Freiwillige und Mitglieder des Vorstandes oder der Arbeitsgruppen sind diese Statuten verbindlich.
2. Engagement und Beteiligung
2.1. Arbeitnehmende
Die Angestellten werden vom Vorstand eingestellt.
Die Anstellung wird durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestätigt, in welchem die Tätigkeit, die Arbeitszeit, das Gehalt und die Kündigungsbedingungen festgehalten werden.
2.2. Ehrenamtliche Mitarbeitende
Freiwillige werden vom Vorstand oder von den Gruppenleitern engagiert. Es ist keine bestimmte Form erforderlich, aber eine Aufgabenbeschreibung kann bereitgestellt werden.
2.3. Mitglieder des Vorstandes und der Arbeitsgruppen
Die Mitglieder des Vorstandes werden nach den Statuten der Genossenschaft gewählt.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden vom Vorstand oder von den zuständigen Verantwortlichen ernannt.
Für diese Funktionen ist keine Vergütung vorgesehen, es sei denn, die Generalversammlung entscheidet in Ausnahmefällen anders.
3. Kaufrecht und Vorteile der Mitglieder
3.1. Zugang zu Produkten
Die Mitgliedschaft (im Besitz von mindestens einem Anteilsschein und Leistung der ehrenamtlichen Mitarbeit gemäss Art. 16 der Statuten der Genossenschaft) gewährt das Recht, die Produkte des Ladens für den eigenen Bedarf und den Bedarf der Haushaltsmitglieder unter vorteilhaften Bedingungen zu erwerben.
3.2. Vorzugspreis
Die Genossenschaft wendet eine spezifische Preispolitik an. Ihre Mitglieder erhalten auf ihren Einkauf in der Épicerie einen Rabatt von 10 Prozent des angegebenen Verkaufspreises.
3.3. Ausnahmen und Spezialprodukte
Der Vorstand behält sich das Recht vor, bestimmte Produkte vom 10-Prozent-Rabatt auszuschliessen (z.B. bereits reduzierte Produkte, Produkte aus speziellen Partnerschaften mit geringem Gewinn, etc.). Die Ausnahmen werden im Laden deutlich gekennzeichnet.
3.4. Kontrolle
Der Rabatt wird bei der Kasse gegen Vorlage des Genossenschaftsausweises abgezogen.
4. Gesundheit, Sicherheit und Integrität
Die Genossenschaft schützt die physische und psychische Gesundheit, die Würde und die Integrität aller beteiligten Personen.
Sie trifft Massnahmen für eine sichere Arbeitsumgebung, trifft notwendige Sicherheitsmassnahmen und verbessert die Arbeitsbedingungen.
Jede Person, die einen Verstoss feststellt, hat dies unverzüglich dem Vorstand zu melden.
5. Konflikt und Belästigung
Die Mitglieder der Genossenschaft verpflichten sich, jegliche Form von Mobbing, Diskriminierung oder respektlosem Verhalten zu unterlassen.
Es wird eine Vertrauensperson ernannt, deren Kontaktdaten allen Angestellten, Mitgliedern und Freiwilligen bekannt ist.
Alle Beteiligten der Genossenschaft verpflichten sich:
- respektvoll zu handeln,
- in problematischen Situationen einzugreifen oder diese zu melden,
- betroffene Personen zu unterstützen.
Jede Form von Belästigung kann zu Ermahnung bis hin zum Ausschluss aus der Genossenschaft oder zur Kündigung des Arbeitsvertrages führen.
6. Arbeitsverrichtung und allgemeine Pflichten
Angestellte, Freiwillige, der Vorstand und die Mitglieder der Arbeitsgruppen verpflichten sich:
- ihre Aufgaben gewissenhaft auszuführen,
- Zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen,
- die Vertraulichkeit interner Informationen zu wahren,
- mit Material sorgfältig zuzugehen.
Jede durch Nachlässigkeit verursachte Beschädigung oder Verluste können zu einer persönlichen Haftung führen.
7. Arbeitszeit
Die Arbeitszeit der Angestellten beträgt 42 Stunden pro Woche.
Freiwillige, der Vorstand und Mitglieder der Arbeitsgruppe haben keine festen Arbeitszeiten, sondern verpflichten sich, die ehrenamtliche Mitarbeit wie vereinbart (mindestens 3 Stunden Arbeit alle 4 Wochen) einzuhalten.
8. Überstunden (Arbeitnehmende)
Überstunden werden nur bei Bedarf und in Abstimmung mit dem Leiter, der Leiterin der Arbeitsgruppe Épicerie geleistet und müssen so schnell wie möglich kompensiert werden.
Wenn eine Kompensation nicht bis zum 31. August des Folgejahres erfolgt, gilt:
- bis zu 60 Überstunden: Auszahlung ohne Zuschlag (einschliesslich des 13. Monatslohns),
- ab 61 Überstunden: Zuschlag von 25 %.
9. Feiertage (Arbeitnehmende)
Es gilt die Liste der offiziellen Feiertage des Kantons Bern.
Angestellte, die aus dienstlichen Gründen an einem Feiertag nicht frei nehmen können, haben Anspruch auf einen zusätzlichen Freitag.
10. Sonderurlaub (Arbeitnehmende)
Sonderurlaub kann in Absprache mit dem Vorstand gewährt werden.
11. Urlaub (Arbeitnehmende)
Das angestellte Personal hat Ansprüche auf folgende Urlaubstage, variierend nach dem Alter:
- bis 49 Jahre: 25 Tage,
- ab 50 Jahre: 30 Tage,
- ab 60 Jahre: 33 Tage.
Ferien werden in Absprache mit dem Vorstand gewährt.
12. Löhne und Zulagen (Arbeitnehmende)
Das Lohnsystem basiert auf der Entscheidung des Vorstandes.
13. Ehrenamtliches Engagement, Vorstand, Arbeitsgruppen
Es ist keine Bezahlung vorgesehen.
Spesen können rückerstattet werden (siehe nächster Abschnitt).
14. Spesenregelung
Jegliche Spesen müssen vorgängig mit dem Vorstand besprochen werden.
15. Fort- und Weiterbildung
Die Genossenschaft fördert die Fort- und Weiterbildung ihrer Angestellten und kann sich an den Kosten beteiligen.
Auch die Mitglieder der Genossenschaft und des Vorstanden können von internen Fortbildungsangeboten profitieren.
16. Schlussbestimmungen
Das vorliegende Reglement wird an der Generalversammlung der Genossenschaft « coopérative Jetzt! » beschlossen und tritt mit ihrer Genehmigung in Kraft.